Schiedsgerichtsklauseln: Schieds- und Schlichtungsverfahren sparen Zeit und Geld

Warum Sie vorsorglich für den Fall von Streitigkeiten mit ausländischen Lieferanten ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbaren sollten Ein internationaler Lieferant hat mangelhaft geliefert, aber besteht trotzdem auf vollständiger Bezahlung der Rechnung. Der kaufmännische Verhandlungsweg hat bisher nichts gebracht. Soll man es nun auf einen Rechtsstreit mit vielleicht ungewissem Ausgang ankommen lassen? Kluge Einkäufer sorgen für solche Fälle vor und vereinbaren mit dem Lieferanten eine Schiedsklausel. Als Beispiel die Standardklausel der internationalen Handelskammer (ICC): „Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung oder Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“

 

Schiedsklauseln schriftlich vereinbaren

Haben Sie und Ihr Lieferant sich auf ein Schiedsgerichtsverfahren geeinigt, dann ist damit der Rechtsweg über ein ordentliches Gericht im Streitfall ausgeschlossen. Eine Schiedsklausel müssen Sie mit Ihrem internationalen (oder auch deutschen) Lieferanten ausdrücklich vereinbaren. Das einseitige Erwähnen in der Bestellung reicht keinesfalls aus. In diesem Sinne hat jedenfalls das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 30.07.1998 über die Anerkennung eines Schiedsspruches nach CISG-Recht entschieden. Die obige ICC-Standard-Schiedsklausel regelt jedoch nicht alle Punkte. Die folgenden 4 Punkte können bereits in der Schiedsklausel definiert werden:

  • Auf welcher Rechtsbasis der Vertrag geschlossen wird, also beispielsweise CISG-Recht oder deutsches Recht.
  • Der Schiedsort.
  • Die Verhandlungssprache.
  • Die Anzahl der Schiedsrichter.

Wichtig: All diese Punkte sind frei bestimmbar beziehungsweise verhandelbar.

Tipp: Die ICC-Schiedsgerichtsordnung können Sie unter www.icc-deutschland.de bestellen. Sie ist auch in englischer Sprache dort erhältlich, so dass diese bei Fragen seitens Ihrer Lieferanten an diese weitergegeben werden kann.

 

Die 7 Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens

  1. Der zeitraubende staatliche Gerichtsweg wird ausgeschlossen.
  2. Es können ausgewiesene Experten (kaufmännisch und/oder technisch) als Schiedsrichter bestimmt werden.
  3. Schiedsgerichte zeigen ein deutlich stärkeres Engagement als staatliche Gerichte.
  4. Keine Vertragspartei muss sich benachteiligt fühlen aufgrund von Verständnis- oder Sprachfragen, weil ein neutrales Drittland gewählt werden kann.
  5. Urteile, die von einem Schiedsgericht gefällt werden, besitzen eine deutlich höhere Akzeptanz.
  6. Durch diese Akzeptanz ist die Motivation der Vertragsparteien größer, den Schiedsspruch zu befolgen.
  7. Internationale Schiedssprüche können auf der Basis des CISG-Rechts in fast allen Ländern der Welt vollstreckt werden.

 

Das ICC-Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren beginnt mit dem Einreichen der Schiedsklage. Wie diese Schiedsklage inhaltlich und formal aussehen muss, ist in der ICC-Schiedsgerichtsordnung genau festgelegt. Wie bei einer normalen Klageschrift auch geht es um die Beschreibung des Sachverhaltes, auf deren Basis die klagende Vertragspartei ihre Ansprüche begründet und natürlich die Höhe des Streitwertes. Danach wird der Zeitplan für das Schiedsverfahren aufgestellt, um dieses möglichst schnell zu beenden. Danach findet das tatsächliche Schiedsverfahren statt. Am Ende des Schiedsgerichtsverfahrens steht der Schiedsspruch. Ein Schiedsspruch darf nicht in einem Vergleich enden, denn nach dem CISG-Recht sind Vergleiche nicht vollstreckbar. Die Kosten eines Schiedsverfahrens richten sich ebenfalls nach dem Streitwert, liegen jedoch unter denen eines herkömmlich, mit Anwälten geführten Prozesses.

 

Das Schlichtungsverfahren

Wenn Sie sich mit einem internationalen Handelspartner vergleichen wollen, dann können Sie dies nach dem ICC-Schlichtungsverfahren tun. Auch dieses Verfahren ist bei der Internationalen Handelskammer in Paris angesiedelt. Dort muss auch der Schlichtungsantrag gestellt werden. Zusammen mit dem Schlichtungsantrag muss ein Vorschuss von 500 US-Dollar gezahlt werden, damit das Verfahren beginnen kann. Ist dies erfolgt, informiert das Sekretariat des Schiedsgerichtshofs die Gegenseite des Antragstellers. Dieser hat nun 15 Tage Zeit dem Sekretariat mitzuteilen, ob er an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Wichtig: Der Schlichterspruch kann nicht international vollstreckt werden. Die ICC-Schlichtungsordnung finden Sie ebenfalls unter www.icc-deutschland.de

 

Schiedsgerichtsklausel in deutscher, englischer und französischer Sprache

Schiedsklausel in deutscher Sprache: „Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Schiedsklausel in englischer Sprache: „All disputes arising out of or in connection with the present contract shall bei finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

Schiedsklausel in französischer Sprache: „Tous différends découlant du présent contract ou en relation avec celui-ci seront tranchés définitivement suivant le Règlement d’arbitrage de la Chambre de commerce internationale par un ou plusieurs arbitres nommés conformément à ce Règlement.“          

Autor : Jens Holtmann

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