Tipp-Nr. 4: Vorkasse für Musterteile

Die aktuelle Frage:               

"Wenn wir Musterteile bei einem unbekannten Lieferanten bestellen wird oft ’Zahlung bei Erstlieferung per Vorkasse oder Nachnahme’ verlangt. Wie können diese Zahlungsbedingungen abgewehrt und die eigenen durchgesetzt werden?"

 

Antwort: 
Wenn ein Lieferant bei einem unbekannten Kunden auch nach einem Gespräch absolut darauf besteht, dann gibt es für den Kunden nur zwei Möglichkeiten: akzeptieren oder woanders kaufen. Verhandeln Sie vor der Bestellung mit dem Lieferanten und machen Sie ihm klar, dass Sie Geschäfte nur auf "Augenhöhe" tätigen.
Da der Lieferant aber sehr wahrscheinlich ein "gebranntes Kind" ist, wird er auf diese Form der praktischen Bonitätsprüfung bestehen. Versuchen Sie es mit einem Kompromiss. Kommen Sie dem Lieferanten einen Schritt entgegen. Für das Testgeschäft akzeptieren Sie die Vorauszahlung oder die Zahlung bei Lieferung/Abholung - für die dann möglichen Folgegeschäfte vereinbaren Sie dann eine für beide Seiten akzeptable und kaufmännisch übliche Zahlungsklausel, beispielsweise 10 Tage abzüglich 3 % Skonto oder 30 Tage netto. Das ist dann das Entgegenkommen des Lieferanten. Geht er nicht darauf ein, fragen Sie ihn, wieso er so große Angst hat, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen und wie Sie sein Misstrauen beseitigen können.

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