Tipp-Nr. 6: Preiserhöhungen in der Auftragsbestätigung
"Wie reagiere ich auf neue, höhere Preise, die erst in der Auftragsbestätigung auftauchen?"
Solche Preiserhöhungen durch die Hintertür, dürfen Sie nicht zulassen. Fragen Sie den für Sie zuständigen Außendienstverkäufer, ob Ihr Unternehmen demnächst einfach die Preise in den Bestellungen ohne Rücksprache reduzieren sollen. Die meisten Lieferanten wären wahrscheinlich empört darüber, wenn der Einkauf so etwas wagen würde.
Neue Preise in einer Geschäftsbeziehung sind immer ein wichtiger Punkt. Deswegen muss vorher und außerhalb laufender Bestellprozesse darüber verhandelt werden.
In Ihrem Fall rufen Sie den Lieferanten an und verlangen die Ausführung der Bestellung zu den alten Preisen. Außerdem vereinbaren Sie einen Termin, um über die neuen Preise in der Auftragsbestätigung zu verhandeln. Bitten Sie den Lieferanten spätestens bis 5 Tage vor dem Gespräch oder Telefontermin eine schriftliche Begründung für die angestrebte Preiserhöhung.
Für die Verhandlungsvorbereitung müssen Sie wissen, womit der Lieferant die Forderung begründet.
Neue Preise erst in der Auftragsbestätigung, erzeugen Zeitdruck beim Einkauf. Das ist vom Verkauf auch so gewollt. Mit Zeitdruck raubt Ihnen der Verkauf Handlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Gespräche mit alternativen Lieferanten oder internen Abteilungen.
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