Tipp-Nr. 11: Insolvente Lieferanten

Die aktuelle Frage:               

"Was ist beim Umgang mit insolventen Lieferanten zu beachten?"

 

Antwort:  Bei der Lieferanten-Insolvenz tauchen oft 3 Fragen auf: 1. Woher bekomme ich schnell Ersatz für bestellte, aber bisher noch nicht gelieferte Produkte? Dies ist kein juristisches Problem, sondern eine Frage der vorhandenen, gleichwertigen Alternative zum bisherigen Lieferanten. Da der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen Lieferanten nicht zwangsläufig das sofortige Aus des Lieferanten bedeutet, können sogar die noch eventuell ausstehenden Lieferungen pünktlich erfolgen. 2. Wie komme ich aus bestehenden Lieferverträgen mit dem insolventen Lieferanten heraus? In Allgemeinen Einkaufsbedingungen heißt es gerne: „Bei Insolvenz des Lieferanten sind wir berechtigt, für den zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllten Bestellungen zurückzutreten.“ Da sich die AGBs der beiden Vertragspartner durch sich widersprechende Kollisionsklauseln gegenseitig ausschließen ist eine individualvertragliche Regelung sinnvoller. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist auch einen Versuch wert. Im Übrigen hat Der Insolvenzverwalter entscheidet alleine, ob noch nicht erfüllte Verträge erfüllt werden oder nicht. 3. Was passiert mit den Gewährleistungsansprüchen? Offene Rechnungen eines sich in Insolvenz befindlichen Lieferanten sind selbstverständlich pünktlich und vollständig zu bezahlen, es sei denn, die gelieferte Sache ist mit Mängeln behaftet. In diesem Fall sind eine Klärung der Reklamation und eine eventuelle Minderung des Kaufpreises mit dem Insolvenzverwalter zu klären.

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