Tipp-Nr. 10: Brexit & Zollrecht

Die aktuelle Frage:               

"Was ändert sich durch den Brexit beim Einkauf in Großbritannien aus zollrechtlicher Perspektive?"

 

Antwort:  Bis zum offiziellen Austritts Großbritanniens bleibt beim Importprozedere alles so wie es ist. Die Austrittsverhandlungen haben auch noch nicht begonnen. Selbst der Austrittsantrag der Briten an die EU ist noch nicht gestellt. Laut Premierministerin Theresa May soll dieser vor der deutschen Bundestagswahl im Herbst 2017 gestellt werden. Grundsätzlich sind nach dem Austritt verschiedene handels- und zollrechtliche Szenarien möglich. Wenn dann irgendwann der Austritt vollzogen ist, könnte Großbritannien über eine Zollunion mit der EU verbunden bleiben. So ist es aktuell mit der Türkei geregelt. Es kann aber auch ein Freihandelsabkommen vereinbart werden. So ist es derzeit mit der Schweiz geregelt. Das dritte Szenario wäre der komplette Abschied vom EU-Binnenmarkt. Großbritannien wäre dann im Außenhandel ein Drittstaat, wie beispielsweise China und die USA. Experten rechnen in letztgenannten Fall mit teureren Waremimporten durch die dann fälligen Zollabgaben. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Verteuerung im Durchschnitt zwischen 16-18 % aus. Auch auf Importe aus der EU nach Großbritannien würden dann Zölle erhoben. Aber soweit ist es noch lange nicht.

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