Tipp-Nr. 7: Tariflohnerhöhungen richtig bewerten
Die aktuelle Frage:
"Was bedeutet „spiegeln“ in einer Verhandlung?"
Antwort:
Fakt ist, dass mehr Gehalt für die Mitarbeiter des Lieferanten zu einer Gesamtkostensteigerung führt. Es sei denn, der Lieferant kompensiert die Kosten der Lohnsteigerung durch andere interne (Spar-)Maßnahmen Im Falle einer Preisforderung, die vom Lieferanten mit gestiegenen Personalkosten (Lohnerhöhung) begründet wird, hat der Einkauf 2 Dinge zu prüfen: 1. Wie hoch ist die Lohn-/Gehaltserhöhung in der Branche ausgefallen? 2. Wie wirkt sich diese Lohnsteigerung tatsächlich auf seine Gesamtkosten aus? Wichtig: Ohne gesicherte Zahlen und Fakten bleibt Ihnen nur das Feilschen mit dem Lieferanten oder die vielleicht vorhandenen Nachfragemacht.
Antwort zu 1.: Datenbank Tarifabschlüsse
Eine tolle Quelle für den Einkauf. Damit und mit dem neuen PersonalkostenAnalyzer macht Ihnen kein Lieferant mehr etwas vor. In der Datenbank können Sie komfortabel auf die Tarifabschlüsse aller Branchen bis 1994 kostenfrei zugreifen
Hier geht es zur Tarifdatenbank
Antwort zu 2.: Der neue PersonalkostenAnalyzer
Seit Januar 2013 gibt es die Excel-Applikation PersonalkostenAnalyzer. Der PersonalkostenAnalyzer kommt zum Einsatz, wenn Lieferanten als Folge von (Tarif-) Lohnerhöhungen, die Verkaufspreise anheben wollen. Damit berechnen Sie auf Knopfdruck, wie sich eine Lohnerhöhung tatsächlich auf die Personalkosten und damit auch auf seine Gesamtkosten auswirk Für die Analyse brauchen Sie nur 2 Zahlen, den prozentualen Personalkostenanteil an den Gesamtkosten und die prozentuale Lohn-/Gehaltserhöhung.
Hier geht es zum PersonalkostenAnalyzer
Tarifverdienste im Jahr 2021
Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2021 im Durchschnitt um 1,3 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2020 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Das vorläufige Ergebnis der Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021 wird hiermit bestätigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies ist der geringste Anstieg der Tarifverdienste seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2010. Die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 3,1 %.…“
Die durchschnittlichen Personalkosten im Verarbeitenden Gewerbe betragen 18,4 %. Der PersonalkostenAnalyzer liefert dazu folgende Zahlen: + 1,3 % in 2021 = 0,21 % Gesamtkosten-Erhöhung. Plus 2,0 % in 2020 = 0,32 % Gesamtkosten-Erhöhung.
Angenommen die Gehälter würden um 5 % steigen. Dann bedeutet dies lediglich eine Gesamtkostensteigerung von 0,82 %. Hier zeigt sich wieder, dass das 1. Gesetz der Kostenstrukturanalyse stimmt: 1. Nur große Kostenblöcke sorgen für nennenswerte Preisveränderungen.