Vertragsmanagement

Sachmangel: Eine Lieferung gilt ohne unverzügliche Prüfung und Mängelrüge als genehmigt

Warum das Einhalten der Untersuchungs- und Rügepflicht nach dem Handelsgesetzbuch so wichtig ist Wenn bei der Wareneingangsprüfung ein Fehler entdeckt wird und Sie diesen dem Lieferanten nicht unverzüglich anzeigen, dann verlieren Sie Ihre Gewährleistungsrechte nach dem BGB: Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung. Bei Geschäften unter Kaufleuten gelten zusätzlich zum BGB die Sonderbestimmungen des [...] Ganzen Beitrag lesen ...

Lieferverzug: Das BGB beim geplatzten Liefertermin

Ihre Ansprüche und Rechte beim Lieferverzug im Einkauf Ihre gesetzlichen Ansprüche bei einem geplatzten Liefertermin ergeben sich aus dem § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hier heißt es: § 286 Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn [...] Ganzen Beitrag lesen ...

Vertragssrecht: Das Leistungsstörungsrecht im BGB für den Einkauf

Was die neue Generalklausel „Pflichtverletzung“ für Sie und Ihre Lieferanten bedeutet Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es das allgemeine Leistungsstörungsrecht und das besondere Leistungsstörungsrecht. Leistungsstörungen des Allgemeinen Schuldrechts im BGB sind [...] Ganzen Beitrag lesen ...

Sachmangel beim Werkvertrag: Wenn ein Lohnfertiger, Veredler oder Beschichter Ausschuss produziert

Ihre Rechte und Pflichten im Einkauf sowie die klare Abgrenzung der Mängelhaftung zwischen Kauf- und Werkvertrag Die Frage, ob bei einem Vertragsschluss mit einem Lieferanten ein Kauf- oder ein Werkvertrag geschlossen wurde, beschäftigt viele in der täglichen Einkaufspraxis. So erreichte uns kürzlich folgender „Hilferuf“ eines Einkaufsleiters aus Süddeutschland: „Wie ist die Rechtslage für Beschichter oder Lohnfertiger, welche Ausschuss mit beigestellten Materialien produziert haben? Sind diese Firmen verpflichtet, den vollen Schaden zu ersetzen (Material, Fräszeit, Polierarbeit und Versand), oder müssen Sie nur die Beschichtung übernehmen?“ Da es sich bei dieser Frage um keinen Einzelfall handelt, wollen wir hier ein bisschen Licht ins Dunkle bringen. [...] Ganzen Beitrag lesen ...

Vertragsstrafe im Einkauf

So arbeiten Sie rechtssicher und wirksam mit diesem Erziehungsmittel für Lieferanten Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt der Vertragsstrafe (Konventionalstrafe, Pönale) zwei Funktionen: 1. Sie gibt dem Einkäufer eine Motivationshilfe für den Lieferanten in die Hand, damit dieser den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt – zum Beispiel pünktlich zum vereinbarten Termin liefert. 2. Sie erspart dem Einkäufer den Nachweis des Schadens dem Grunde und der Höhe nach, sofern der Schaden nicht höher ist als die Vertragsstrafensumme. Wichtig: Sie haben das Recht, außer der Vertragsstrafe noch Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung zu verlangen. Die Vertragsstrafe muss auf diesen Anspruch lediglich angerechnet werden. Beispiel: Durch einen geplatzten Liefertermin ist Ihnen ein Schaden von 8.000 € entstanden, wobei die Höhe der vorher vereinbarten Vertragsstrafe 5.000 € betrug. Sie können vom Lieferanten verlangen, dass er zusätzlich zur Vertragsstrafe die darüber hinaus gehenden 3.000 € Schaden bezahlt. Tipp: Verwenden Sie in Ihren Vertragsklauseln immer den Begriff [...] Ganzen Beitrag lesen ...