Tipp-Nr. 3: Preiserhöhungen durch die neue CO²-Steuer
Die aktuelle Frage:
Was kann ich tun, um Preiserhöhungen, die mit der neuen CO²-Steuer begründet werden, abzuwehren?
Antwort
Am 01.01.2021 wurde ein neuer Preis für CO₂-Emissionen in Deutschland eingeführt. Auch wenn die Politik den Begriff "CO₂-Preis" verwendet, ist die neue Abgabe nichts anderes als eine neue Steuer. Diese führt zu höheren Energiepreisen für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Was Sie tun können, wenn Lieferanten Preiserhöhungen mit der neuen Steuer begründen?
Die Energiekosten der Hersteller betragen durchschnittlich 5,7 % an den Einkaufskosten
Im Januar berichteten erwartungsgemäß die ersten Einkaufsabteilungen von Preiserhöhungen, die mit der CO₂-Steuer begründet wurden. Ein großer Kostentreiber ist die neue Steuer im Jahr 2021 keinesfalls. Zwar hört sich die prozentuale Erhöhung von beispielsweise 1 Liter Diesel um 6,7 Cent netto pro Liter nach einer kräftigen Steigerung an, aber der geringe Energiekostenanteil der Hersteller, mit durchschnittlich 5,7 % Anteil an den Einkaufskosten der Hersteller, relativiert diesen Eindruck sofort. Für unsere Analyse verwenden wir den praktischen CO₂-Preisrechner der IHK (www.ihk.de/CO2-preisrechner). Mit diesem Tool können Sie die Preisveränderungen für Brennstoffe durch die CO₂-Steuer bis zum Jahr 2025 berechnen.
Beispielanalyse: Wellpappkartonage-Lieferant
Die Energiekosten der Hersteller bestehen aus Energie, Treib- und Brennstoffe. Der Stromeinkauf ist bereits über die EEG-Umlage bepreist. Bei der EEG-Umlage sollen alle Stromverbraucher zukünftig entlastet werden. Bleibt der Einkauf von Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel, die alle teurer geworden sind. Nehmen wir an, unser Beispiel-Kartonagelieferant heizt mit Erdgas und hat nur Dieselfahrzeuge im Fuhrpark. Die Einkaufskostenanteile dieser Branche betragen durchschnittlich 0,4 % für Treibstoffe und 1,2 % für Erdgas.
Wenn diese beiden Kostenarten durch die CO₂-Steuer um +5 % teuer werden, erhöhen sich dadurch die Einkaufskosten der Kartonagelieferanten um nur 0,08 %. Beziehen wir diese Erhöhung auf die Gesamtmaterialkostenanteil der Branche von durchschnittlich 48,6 %, beträgt die Gesamtkostenerhöhung der Branche lediglich rund 0,04 %. Angenommen die Treib- und Brennstoffe würden durch die Kohlenstoffsteuer um 10 % teurer, dann würden die Einkaufskosten um 0,16 % steigen und die Gesamtkosten um 0,08 %.
Kompensation durch Energiesparmaßnahmen von den Lieferanten einfordern
Die Analyse oben zeigt, dass es den Unternehmen nicht schwer fallen dürfte, die Kostensteigerungen der CO₂-Steuer, durch (weitere) Energiesparmaßnahmen aufzufangen. Da ist auch das Ziel der CO₂-Bepreisung - weniger fossile Brennstoffe zu verwenden. Zumal die Kosten pro Tonne CO₂ jährlich ansteigen. Das bequeme Durchreichen an die nächste Stufe ist natürlich der einfachste Weg. Wenn die Lieferanten das tun wollen, dann gerne bei anderen Kunden, die das akzeptieren, aber nicht bei uns. Dort können Lieferanten dann auch mehr verlangen.
Die Nebelkerzen der Lieferanten
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zahlreiche Lieferanten als Begründungen für Ihre Preiserhöhungen, das Lieblingsargument „gestiegene Vormaterialpreise“ verwenden und die CO²-Steuer als Begründung unter den Tisch fallen lassen. Da die Rohstoff- und Vormaterialpreise aktuell massiv ansteigen, wird diese Taktik des „Einrechnen der CO²-Steuer in die Vormaterialerhöhungen“ aufgehen.
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