Die aktuelle Frage:
"Was mache ich, wenn höhere Preise in der Auftragsbestätigung auftauchen, die nicht mit dem Lieferanten abgesprochen sind?"
Antwort:
Manche Lieferanten versuchen, Preiserhöhungen einfach in der Auftragsbestätigung unterzubringen – ohne Absprache. Das dürfen Sie nicht hinnehmen. Drehen Sie den Spieß um: Fragen Sie den Außendienst doch einmal, wie er reagieren würde, wenn Sie als Einkauf die Preise in Bestellungen eigenmächtig senken würden. Die Empörung wäre groß.
Grundsatz: Neue Preise gehören nicht in laufende Bestellungen, sondern müssen vorher und klar verhandelt werden.
So gehen Sie vor:
- Lieferanten anrufen und die Ausführung der Bestellung zu den vereinbarten, alten Konditionen verlangen.
- Termin vereinbaren: Gespräch oder Telefonat über die angestrebten neuen Preise.
- Begründung einfordern: Spätestens fünf Tage vor dem Termin soll der Lieferant schriftlich darlegen, warum er eine Preiserhöhung für gerechtfertigt hält.
Warum diese Vorgehensweise wichtig ist:
- Preise in der Auftragsbestätigung sollen den Einkauf unter Zeitdruck setzen.
- Genau dieser Zeitdruck ist gewollt – er schränkt Ihre Handlungsmöglichkeiten ein.
- Ohne Zeitpolster können Sie keine Alternativangebote einholen und keine internen Rücksprachen führen.
Wichtig: Bleiben Sie konsequent: Keine Preiserhöhung ohne vorherige Verhandlung.
Autor: Jens Holtmann
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Herzlich Ihr
Jens Holtmann
Einkäufer-Akademie
